Integrationshilfe Täter-Opfer-Ausgleich, EJF-Lazarus gAG
Bugenhagenstraße 12
10551 Berlin
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Über uns
Das Projekt Täter-Opfer-Ausgleich bietet seit 1991 außergerichtliche Schlichtungen an. Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos.
Wir sind für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren zuständig. Für Geschädigte gibt es keine Altersbegrenzung, wenn die jeweiligen Täter in die o.g. Altersgruppe fallen.
Wir arbeiten vollspezialisiert, nach den TOA-Standards, die vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung der Deutschen Bewährungshilfe entwickelt wurden und tragen das Gütesiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.
Wir sind für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren zuständig. Für Geschädigte gibt es keine Altersbegrenzung, wenn die jeweiligen Täter in die o.g. Altersgruppe fallen.
Wir arbeiten vollspezialisiert, nach den TOA-Standards, die vom Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung der Deutschen Bewährungshilfe entwickelt wurden und tragen das Gütesiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V.