Die Leitlinien der Selbsthilfeförderung nach § 20 h SGB V sehen vor, dass nur solche Gruppen und Selbsthilfeorganisationen durch die Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden, die offen und für neue Mitglieder zugänglich sind.
Das heißt, Interessierte müssen die Gruppen finden und aufsuchen können. Ein Kriterium, wie diese Zugänglichkeit erreicht werden kann, ist die öffentliche Information über die Existenz und Erreichbarkeit der Selbsthilfegruppe in einer Referenzdatenbank. SEKIS ist Referenzdatenbank für die Berliner Selbsthilfe.
Für die Erfassung in die SEKIS Datenbank gelten definierte Aufnahmekriterien.
- Kriterien der Leitsätze der Kassenförderung müssen erfüllt sein (siehe: Was ist Selbsthilfe?)
- Die Gruppe muss öffentlich erreichbar für Interessierte sein.
Das bedeutet:
a. keine Privattreffen
b. Angaben zum realen Ort der Gruppentreffen
c. Angaben zur konkreten Zeit der Gruppentreffen
d. Nennung einer der Gruppe zugehörigen Kontaktperson
(die personenbezogenen Daten können vertraulich intern in der Datenbank dokumentiert werden,
so dass nur SEKIS diese einsehen kann)
e. Keine pauschale Angaben zur Erreichbarkeit über die Geschäftsstelle eines Verbandes - Keine professionellen Angebote oder dauerhaft begleitete Gruppen
- Keine Angebote zur Gesundheitsförderung, Rehabilitation, Heilbehandlung oder Sport.
- Vollständig ausgefüllter Fragebogen, den Sie online ausfüllen können.
- Schriftliche Erklärung zum Datenschutz. SEKIS benötigt für die Gewährleistung der Vorgaben des Datenschutzes aber auch eine mit Unterschrift versehene schriftliche Version, in der Sie bestätigen, welche personenbezogenen Informationen SEKIS wie speichern darf. Für die Aufnahme in die Referenzdatenbank für Gruppen, die nach § 20 h SGB V durch die Krankenkassen gefördert werden möchten, ist dies ebenfalls beizulegen.